Was macht ein:e Fahrlehrer:in?
Die Fahrlehrer:innen vermitteln den Fahrschüler:innen theoretische sowie praktische Fertigkeiten am und im Fahrzeug, über den Straßenverkehr und darüber hinaus. Im theoretischen Teil sind die Lehrer:innen dafür verantwortlich, dass die Führerscheinneulinge die einschlägigen Grundkenntnisse der österreichischen Straßenverkehrsordnung Kenntnisse gewinnen sowie verinnerlichen. Ebenfalls die technischen Voraussetzungen für den Betrieb eines Fahrzeuges sowie die Verhaltensweise bei Unfällen und sonstigen Verhältnissen müssen fach- und regelrecht an die interessierten Schüler:innen übermittelt werden.
Berufsbild Fahrlehrer:in
In den anschließenden, praktischen Fahrstunden lehren die Fahrlehrer:innen den gekonnten, praktischen Umgang mit den Fahrzeugen. Je nach Umgang und nennen wir es auch Talent, entscheiden die Lehrer selbst, welche Straßen und Ortschaften als Trainingseinheit geeignet sind und welche zu Beginn eher gemieden werden. Pflichtpassagen sind verschiedene Arten von Kreisverkehren, mehrspurige Straßenabschnitte, Staufahrten während dem Berufsverkehr, Autobahnpraxis sowie die verschiedenen Möglichkeiten des Einparkens (vorwärts, rückwärts, seitwärts).
Ein technisches Interesse und eine ausgeprägte Kommunikationsstärke, sowie eine ordentliche Portion Geduld sollten alle Menschen bereits als persönliche Fähigkeiten mitbringen, sofern der Berufsweg „Fahrschule“ eingeschlagen werden möchte. Für den praktischen Teil eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin ist ein hohes Maß an Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit vorauszusetzen, denn die Verantwortung, die Fahrlehrer:innen zu übernehmen haben, wird von vielen Menschen unterschätzt!
Die Anforderungen und persönliche Skills:
- Freude am Kontakt mit Menschen
- Didaktische Fähigkeiten
- Interesse für Autos
- Kommunikationsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Psychische Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Technisches Verständnis
- Verantwortungsbewusstsein
Die Aufgaben von Fahrlehrer:innen
- Theoretische Schulung planen und leiten
- Praktischen Fahrunterricht geben (teilweise)
- Fahrschüler:innen betreuen/anfallende Fragen beantworten
- Teils administrative Tätigkeiten
Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen
Die Ausübung des Berufs Fahrlehrer:in ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist die Absolvierung einer einschlägigen Ausbildung und die erfolgreiche Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung. Die Ausbildung für Fahrlehrer:innen darf nur durch behördlich ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen.
Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung sind:
- Lenkerberechtigung für die angestrebte Gruppe von Kraftfahrzeugen seit mindestens 3 Jahren
- Mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
- Vertrauenswürdigkeit
- Die Lehrbefähigungsprüfung für FahrlehrerInnen umfasst eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung (Prüfungsfahrt).
Kurzausbildungen- und mögliche Ausbildungsinstitute sind beispielsweise:
- WIFI: "Fahrlehrerausbildung
- BIFI: "FahrlehrerIn für Kfz-Klasse B"