Was macht ein:e Lohn- und Gehaltsverrechner:in?

Lohn- und Gehaltsverrechner:innen sind auch als Personalverrechner:innen bekannt. Sie sind grundsätzlich mit der Berechnung und der Auszahlung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter:innen eines Unternehmens beschäftigt. Außerdem sind sie für die Berechnung der Personalausgaben, Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuern zuständig. Diese Beiträge werden monatlich an die Sozialversicherungsanstalten und das Finanzamt überwiesen. Zu den Aufgaben von Personalverrechner:innen gehört zudem die Dokumentation von Krankenständen, Urlaubszeiten, Dienstreisen, Überstunden, Fahrtkostenabrechnungen und Spesen der Mitarbeiter:innen.

Was macht ein:e Lohn- und Gehaltsverrechner:in?

Berufsbild Lohn- und Gehaltsverrechner:in

Die Aufgaben von Lohn- und Gehaltsverrechner:innen sind sehr mathematisch und buchhalterisch orientiert. Daher bietet sich insbesondere eine kaufmännische und / oder wirtschaftliche Ausbildung für den Berufseinstieg als Grundlage an. Zu den Anforderungen für den Beruf Personalverrechner:in gehört neben dem mathematischen Verständnis und der Zahlenaffinität noch analytisches Denkvermögen, EDV-Anwendungskenntnisse und ein gewisses Organisationstalent. Eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise ist zudem Grundvoraussetzung.


Die Aufgaben von Personalverrechner:innen

  • Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen 
  • Überweisen von Löhnen und Gehältern
  • Ablagewesen
  • Berechnen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge
  • Berücksichtigung von Sonderzahlungen, z.B. Prämien
  • Verwaltung von Dienstverträgen
  • Dokumentationen und Berechnung von Arbeitszeiten, Urlaubszeiten etc. 
  • Korrespondenz mit Ämtern, Versicherungsträgern und Kammern
  • Abrechnen von Dienstreisen, Dienstessen etc.

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Der typische Ausbildungsweg verläuft über berufsbildende kaufmännische Schulen und die Absolvierung von diversen Kursen und Prüfungen. Auch vertiefende Ausbildungen und Qualifikationen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen sind vorteilhaft.

Die*Der Personalverrechner:in wird nach dem Personalverrechnerkurs und einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde bestellt. Sie sind verpflichtet, den Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich auszuüben. 

Die Personalverrechnungsberufe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Zeugenablegung vor einem Verwaltungsverfahren, einem Zivilverfahren oder einem Strafverfahren befreit. 

Jährlich müssen 15 Lehreinheiten an fachgerechter Weiterbildung absolviert werden. Kontrolliert wird dies durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Die*Der Lohn- und Gehaltsverrechner:in ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abschließen. 

 

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