Was macht ein:e Psychotherapeut:in?
Eine Psychotherapie wird durchgeführt, um seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern oder um die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern. Psychotherapeut:innen sind somit mit der Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständigen beschäftigt.
Berufsbild Psychotherapeut:in
Psychotherapeut:innen unterstützen und behandeln ihre Klient:innen bei den verschiedensten Problemen. Ziel der Therapie ist es, das Problem zu erkennen, aufzubereiten und damit Verbesserungen der Lebensumstände zu erreichen.
Die Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren des Gesundheitsbereichs. Für die Ausübung ist der Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung notwendig. Zudem ist die Eintragung in die Psychotherapeutenliste erforderlich.
Je nach Weiterbildung kann sich ein:e Psychotherapeut:in auf eine Methode der Psychotherapie spezialisieren. So gibt es u.a. die Verhaltenstherapie und die Gesprächstherapie, Einzel- oder Paartherapien, Familientherapien sowie Gesprächsgruppen.
Die Aufgaben von Psychotherapeut:innen
Typische Tätigkeiten von Psychotherapeut:innen sind:
- Unterstützung von Klient:innen in belastenden Lebenssituationen und Krisen
- Verbesserung der Lebensumstände von Klient:innen
- Durchführung unterschiedlicher Therapieformen
- Erstellung von Diagnosen
- Feststellung von Behandlungsziel und -plan
- Einbeziehung von Angehörigen
- Dokumentation und Aufzeichnung
- Weiterleitung an Fachkräften, wenn notwendig (z.B. Psychiater:in)
Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen
Für die Ausübung des Berufes Psychotherapeut:in ist die Absolvierung einer gesetzlich vorgegebenen Ausbildung notwendig. Diese Ausübung besteht aus dem psychotherapeutischen Propädeutikum und dem psychotherapeutischem Fachspezifikum. Für das Propädeutikum muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule inkl. Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder Studienberechtigungsprüfung
- Abschluss des Krankenpflegefachdienst oder eines medizinisch-technischen Dienstes
- Gutachten eines Psychotherapiebeirates
Für das Fachspezifikum ist das Propädeutikum sowie die Vollendung des 24ten Lebensjahres vorgewiesen werden. Das Fachspezifikum bezeichnet den Abschluss eines Studiums oder einer diplomierten Ausbildung in einem Pflegefachdienst sowie die Ausübung der Praxis notwendig. Das Psychologiestudium alleine reicht nicht zur Ausübung des Berufs.
Zudem ist der Beruf Psychotherapeut:in gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. So muss innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mind. 150 Stunden absolviert werden.
Durch die wandelnden Umweltfaktoren, wie z.B. der Coronapandemie und des Klimawandels, gibt es ein Wachstum an herausfordernden und belastenden Situationen, was zu einem Anstieg bei der Nachfrage nach Psychotherapeut:innen führt. Dadurch entwickelt sich der Arbeitsmarkt für Psychotherapeut:innen sehr gut.