Was macht ein Sicherheitsdienst?
Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst sind für die Bewachung und Sicherheit von Personen oder Gebäuden zuständig. Sie sind auch unter den Berufsbezeichnungen Sicherheitsorgan, Sicherheitsbeauftragte*r, Wächter:in, Wachmann * Wachfrau und Security bekannt. Je nach Einsatzgebiet führen Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst Kontrollen durch, erkennen und verhindern Gefahren und schreiten, wenn notwendig, ein, um die notwendige Sicherheit aufrecht zu erhalten.
Berufsbild Sicherheitsdienst
Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst führen Bewachungs- und Sicherheitstätigkeiten in Industrie- und Gewerbeunternehmen, Museen, Banken, Einkaufszentren oder Großveranstaltungen durch. So sind sie u.a. als Ordner- oder Kontrolldienst, als Standposten, Fahrtdienst, oder bei Personen- und Einlasskontrollen tätig. Zudem kann auch die Aufsicht von Parkplätzen, Regelung des Verkehrs oder der Aufsicht bei Baustellen zu ihren Tätigkeiten gehören. Sicherheitsorgane auf Großveranstaltungen sind u.a. für die Personen- und Zutrittskontrollen sowie der Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit zuständig. Bei Geldtransporten können sie außerdem zur Sicherheit und Verwahrung des Geldes eingesetzt werden. Im Auftrag von Unternehmen sind Sicherheitsdienst Mitarbeiter:innen für die Beobachtung der Überwachungskameras, Überprüfung der Funktionstüchtigkeit aller Alarmanlagen und teilweise Brandschutzaufgaben zuständig.
Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst arbeiten immer sehr engmaschig mit der Polizei zusammen und melden ungewöhnliche Vorfälle direkt an diese Instanzen.
Für die Ausübung des Berufs Sicherheitsmitarbeiter:in ist schnelle Reaktionsfähigkeit, gute Beobachtungsgabe und körperliche Fitness Voraussetzung. Außerdem muss es den Mitarbeiter:innen möglich sein, sich auch über Stunden hinweg zu konzentrieren und selbst in großem Gemenge (z.B. Veranstaltungen) den Überblick zu behalten. Zudem muss eine gewisse Bereitschaft zur Schichtarbeit sowie zur Beschäftigung am Abend oder am Wochenende bestehen.
Die Aufgaben von Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst
Die Aufgaben von Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst sind je nach Einsatzort und Tätigkeitsfeld unterschiedlich. Grundsätzlich sind aber die nachfolgenden Aufgaben grundlegend für diesen Beruf:
- Sicherung von Personen, Gegenständen oder Gebäuden
- Durchführung von Personen- und Zutrittskontrollen
- Abschätzen des Sicherheitsrisikos
- Beobachtung der Umgebung
- Gefahrenpotenzial identifizieren und geringhalten
- Kontrollgänge
- Zusammenarbeit mit der Exekutive
- Einschreiten bei Sicherheitsübertretungen
Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen
Für die Ausübung eines Berufes im Sicherheitsdienst ist keine gesetzlich geregelte Ausbildung vorgeschrieben. Die notwendigen Kenntnisse werden betriebsintern beim jeweiligen Unternehmen vermittelt. Zumeist sind ein einwandfreies Leumundszeugnis und ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Es gibt jedoch ein paar Grundausbildungen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten werden. Zudem gibt es für die Berufsausübung Bewacher:in eine Befähigungsprüfung, damit dieser Beruf auf selbstständiger Basis ausgeübt werden kann.
Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind breit gefächert. Vor allem sind Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst bei Bewachungsgesellschaften beschäftigt. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit direkt im Unternehmen oder öffentlichen Institutionen als Sicherheitsdienst angestellt zu sein, sowie kurzzeitig bei Ferien- und Freizeitanlagen oder Veranstaltungen.
Der Arbeitsmarkt in der Sicherheits- und Bewachungsbranche verzeichnete in den letzten Jahren einen Aufschwung, da sehr viele Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum ausgelagert wurden.