Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, Fachberufsschule Klagenfurt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Lehre oder Fachschule im Bereich Informationstechnologie mit ausreichender Berufserfahrung
- Betriebssystemkenntnisse in Microsoft-PCs und Workstations
- Erfahrung in der Fileserver-Administration
- Kenntnisse in Netzwerkadministration, Netzwerkkomponenten und virtuellen LANs
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle als EDV-Techniker:in
Erwünscht:
- Kenntnisse in Azure Cloud Computing und im Umgang mit dem Endpoint Manager
- gute Englischkenntnisse
Um die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können, sollten Bewerber:innen darüber hinaus Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein, selbstständige Arbeitsweise, ausgeprägte Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und handwerkliches Geschick mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Allgemeine administrative und technische Tätigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Dazu gehören: Organisation und Betrieb von vernetzten Informationssystemen; Installation, Betrieb, Wartung und Aktualisierung von Serversystemen; Automatisierung von Abläufen auf Servern und managebaren Switches; Installation und Bereitstellung von branchenspezifischen Images an Schulstandorten; Lizenzierung und Verwaltung technischer Programme.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „IKT- Support“, Mindestbruttoentgelt von € 3.104,72 in der Entlohnungsklasse 7, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 31. März 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 7. März 2025