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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau, Unterabteilung Arbeitsmarkt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“

Erwünscht:

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen weiters Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Stressresistenz und Flexibilität, Teamfähigkeit sowie gute Umgangsformen mitbringen. Genauigkeit ist für den Erfolg dieser Arbeit essentiell.

Tätigkeitsbeschreibung:

Sachbearbeitung im Bereich der Verwaltungsaufgaben der zwischengeschalteten Verwaltungsstelle in den Bereichen Europäischer Sozialfonds+ und Just Transition Fund. Vorgaben sind die entsprechenden Verordnungen (EU) sowie das VKS und die Verwaltungsvereinbarung (Bund-Land Kärnten). Zu den Aufgaben gehören die Verwaltung und Abwicklung von bewilligten Projekten und der damit verbundenen Prüfaufgaben inkl. Vorortkontrollen; Prüfung der Berichtslegungsunterlagen (Sachbericht, Teilnehmer:inindikatorenbericht); Unterstützung in der Prüfung der Abrechnung (in Zusammenarbeit mit der Buchhaltungsagentur des Bundes); Budgetmonitoring für die laufenden Projekte und Calls im ESF+; Erstellung von Auszahlungsakten, Berichts- und Genehmigungsakten; Kommunikation mit Projektträgern und weiteren Partnern im ESF+.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.

Dienstverhältnis:

unbefristet

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.

Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“

    Klagenurt am Wörthersee
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