Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau, Unterabteilung Arbeitsmarkt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- ausgezeichnete EDV-Kenntnisse
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“
Erwünscht:
- Erfahrung im Verwaltungsbereich
- Erfahrung in der Abwicklung europäischer Förderungen
- Erfahrung mit budgetrelevanten Tätigkeiten und SAP
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen weiters Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Stressresistenz und Flexibilität, Teamfähigkeit sowie gute Umgangsformen mitbringen. Genauigkeit ist für den Erfolg dieser Arbeit essentiell.
Tätigkeitsbeschreibung:
Sachbearbeitung im Bereich der Verwaltungsaufgaben der zwischengeschalteten Verwaltungsstelle in den Bereichen Europäischer Sozialfonds+ und Just Transition Fund. Vorgaben sind die entsprechenden Verordnungen (EU) sowie das VKS und die Verwaltungsvereinbarung (Bund-Land Kärnten). Zu den Aufgaben gehören die Verwaltung und Abwicklung von bewilligten Projekten und der damit verbundenen Prüfaufgaben inkl. Vorortkontrollen; Prüfung der Berichtslegungsunterlagen (Sachbericht, Teilnehmer:inindikatorenbericht); Unterstützung in der Prüfung der Abrechnung (in Zusammenarbeit mit der Buchhaltungsagentur des Bundes); Budgetmonitoring für die laufenden Projekte und Calls im ESF+; Erstellung von Auszahlungsakten, Berichts- und Genehmigungsakten; Kommunikation mit Projektträgern und weiteren Partnern im ESF+.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 10. Februar 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.