Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, Unterabteilung Elementarbildung
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- mehrjährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung in elementaren Bildungseinrichtungen
- gute EDV-Kenntnisse (Excel, Word)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ als pädagogische/r Fachberater:in als Karenzvertretung in Teilbeschäftigung (75 %)
Erwünscht:
- Ausbildung(en) im Bereich Elementarpädagogik
- Kenntnisse im Projektmanagement bzw. Verwaltungstätigkeiten
- Beratungstätigkeit insbesondere in elementaren Bildungseinrichtungen
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen weiters Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von Anfragen im Zusammenhang mit Elementarbildung, insbesondere umfangreiche fachliche Beratung (rechtlich, organisatorisch und pädagogisch) der elementaren Bildungseinrichtungen, der Pädagoginnen und Pädagogen bzw. der Träger (Private, Gemeinden) in allen Angelegenheiten der Elementarbildung bzw. Kinderbildung und –betreuung; Erstellen von Akten und Stellungnahmen; Datenbanknutzung und Auswertung; Schriftverkehr und die Bearbeitung von Auszahlungsanträgen.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 (bei Vollbeschäftigung) in der
Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
Teilbeschäftigung (75 %) als Karenzvertretung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen.
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 17. Februar 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.