Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (MS Office)
- Erfahrungen in der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung oder andere persönliche Lebenserfahrungen mit Menschen mit Behinderung
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ in Teilbeschäftigung (75 %) als Karenzvertretung
Erwünscht:
- Diplomfachausbildung oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium vorzugsweise mit Bezug zu einem Tätigkeitsbereich der AMB (z. B Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft; Bachelorstudium für Medien- und Kommunikationswissenschaft; Bachelorstudium Wirtschaft und Recht; Bachelorstudium Fachhochschule DDS; Dipl. Fachsozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung; Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger)
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sind zudem ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Stressresistenz, Interesse für rechtliche Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Anliegen von Menschen mit Behinderung, Bereitschaft zur Weiterbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten erforderlich.
Tätigkeitsbeschreibung:
Innerhalb des Teams der Anwaltschaft übernehmen Sie einen eigenen Aufgabenbereich, in welchem Sie nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige / gesetzliche Vertreter selbstständig beraten und umfassend über ihre Rechte sowie über verschiedenste Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Bei Bedarf unterstützen Sie unsere Klienten bei Behördenkontakten, bei der Formulierung von Schriftsätzen (formlose Anträge, Beschwerden, …) und informieren unsere Klienten über die verschiedenen rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Möglichkeiten. Teil Ihres Aufgabenbereiches ist auch die Teilnahme an bzw. in weiterer Folge die Leitung von Arbeitsgruppensitzungen sowie die Teilnahme an Beschwerdebesprechungen. Darüber hinaus ist Ihnen bewusst, dass die Anwaltschaft unabhängig von der direkten Arbeit mit unseren Klienten auch zur allgemeine Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung berufen ist und sind Sie bereit, den Kärntner Anwalt für Menschen mit Behinderung bei dieser Tätigkeit durch die Erarbeitung von Stellungnahmen, das Verfassen von Berichten und allgemeinen Schriftsätzen bzw. die Vorbereitung von Presse- und Medientexten zu unterstützen. Ihnen ist bewusst, dass an die Anwaltschaft – nicht zuletzt, weil die „Behindertenarbeit“ eine Querschnittsmaterie ist – laufend komplexe Fragen zu sehr unterschiedlichen Themenbereichen herangetragen werden und Sie bringen diesbezüglich die Bereitschaft mit, sich immer wieder in neue Fragestellungen einzuarbeiten.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.275,21 (in Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 8, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
in Teilbeschäftigung (75 %) als Karenzvertretung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 27. Februar 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.