In der Kärntner Landesverwaltung wird nachstehende Planstelle zur Besetzung ausgeschrieben:
Amt der Kärntner Landesregierung
In der Kärntner Landesverwaltung werden Sachbearbeiter:innen für den „Rechtskundigen Verwaltungsdienst“ aufgenommen.
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen: Abschluss eines Diplom-, Magister-/Master- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften, welches die Zulassung zum Gerichtspraktikum bei einem österreichischen Gericht ermöglicht; Führerschein der Klasse B.
Sachbearbeiter:innen für den „Rechtskundigen Verwaltungsdienst“
Erwünscht sind:
abgeschlossene Gerichtspraxis; in der Praxis erworbene Kenntnisse in möglichst unterschiedlichen Rechtsmaterien; gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht; EDV-Anwenderkenntnisse.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“,Mindestbruttoentgelt von € 4.324,62 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet bzw. als Karenzvertretung, in Voll- bzw. Teilbeschäftigung
Dienstorte:
kärntenweit alle Dienststellen
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen, die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird, die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden, die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen, männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können und diese bis spätestens 30. Dezember 2024 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen: 1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem 2.) Interview eingeladen. Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.