Was macht ein:e Architekt:in?
Der Beruf von Architekten ist ausgesprochen vielfältig. Der umfassende Tätigkeitsbereich von Architekten beinhaltet den gesamten Hochbau (Wohnhäuser, Bürogebäude, Industriebauten usw.), den vielfältigen Innenausbau, Städtebau und Teilbereiche der Raumplanung – beispielsweise Flächenwidmungspläne.
Berufsbild Architekt:in
Architekt:innen tragen bei der Planung von Objekten die Verantwortung über Zusammenspiel von Technik, Funktionalitäten und der Wirtschaftlichkeit. Für die zufriedenstellende Lösungsfindung von immer neuen Herausforderungen der Kunden, wird ein gutes Maß an Kreativität und ein ausgesprochen gutes Vorstellungsvermögen vorausgesetzt. Die immer wichtiger werdende Planung mit nachhaltigen Baustoffen wird für die heutige Gesellschaft immer bedeutsamer. Daher gilt auch für die Architekt:innen das altbekannte Sprichwort: „man lernt nie aus“. Die ständige Weiterbildung der intelligenten Haustechnik ist essenziell für den Erfolg und die zukunftsorientierte Arbeitsweise von Architekten.
Ein bedeutsames Thema ist das sogenannte "Smart Building". Gemeint ist damit die Planung von Gebäuden mit einer gesteigerten Funktionalität durch intelligente Haustechnik, den Einsatz von kosten- und energieschonenden Materialien, Bautechniken, Isolationen und Wärmeaufbereitung. Die verantwortlichen Architekten wissen bestens über beispielsweise Wärmenutzungsmaßnahmen Bescheid und setzen ihre Erfahrungswerte gewinnbringend ein. Ein zusätzliches Thema ist die Digitalisierung der architektonischen Planung.
Die Aufgaben von Architekt:innen
- Planung von unterschiedlichsten Typen von Bauwerken bzw. Projekten (von Messeständen bis zu Flughäfen)
- Baukoordination (Projektleitung)
- Erhaltung und Optimierung bestehender Bausubstanz
- Abriss, Abbruch von Objekten und das sachgerechte Entsorgen bzw. das Recycling
- Die Erhaltung und Optimierung von bestehenden Bausubstanzen
- Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten berücksichtigen
- Berücksichtigung von Denkmalschutz, Altbauschutz
- Planung von Rückbau (Abriss, Objektabbruch und Entsorgung sowie die ordnungsgemäße Planung von Recycling)
Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen
Der Begriff „Architekt:in“ ist in Österreich geschützt. Die Berufsbezeichnung Architekt:in dürfen nur jene Personen tragen, die auch Mitglieder der Architektenkammer sind und eine Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung mit anschließender Vereidigung abgelegt haben. Kandidat*innen einer Ziviltechnikerprüfung haben bestimmte Zulassungsvoraussetzungen zu entsprechen, die bei der Kammer genauestens nachgelesen werden können. Grundvoraussetzung für eine Prüfungsfreigabe ist jedoch ein Abschluss eines Master-, Magister- oder Diplomstudiums einer technischen, naturwissenschaftlichen Studieneinrichtung oder Vergleichbares.