Was macht ein:e Steuerberater:in?
Steuerberater:innen sind für die Beratung ihrer Kund*innen in steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Sie geben zudem auch Hilfeleistungen z.B. beim Abgabenrecht oder der Rechnungslegung. Sie sind die Expert:innen für das Steuerrecht.
Berufsbild Steuerberater:innen
Steuerberater:innen helfen dabei die Steuerlast ihrer Kund*innen auf das gesetzliche Mindestmaß zu reduzieren. Zudem entwickeln sie gesetzeskonforme Lösungen, sind auf die Verteidigung der Rechte und Interessen und die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden spezialisiert. Steuerberater:innen sind die Mittler:innen zwischen den Behörden und den Kund*innen.
Durch die korrekte Erfassung und Verarbeitung der Unternehmenszahlen der Kund*innen sorgen Steuerberater:innen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit des gesamten Rechnungswesens.
Ein wichtiger Faktor für Steuerberater:innen spielt dabei die Verlässlichkeit gegenüber ihrer Kund*innen. Dazu zählt natürlich auch die absolute Diskretion und Verschwiegenheit.
Die Aufgaben von Steuerberater:innen
- Beratungsleistungen in steuerlichen Angelegenheiten: Steuerberatung, Steuererklärung, Buchhaltung, Bilanzierung, Abgabewesen
- Beratungsleistungen in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten: Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
- Vertretung vor Behörden und dem Verwaltungsgerichtshof: Beratung und Vertretung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten
- Steuerrechtsberatung: Begleitung bei Umgründung, Unternehmensbewertung, Unternehmenskauf und -verkauf
- Diverse Treuhandaufgaben: Verwaltung von Vermögenschaften
Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen
Für die Ausübung des Berufes Steuerberater:in ist die Absolvierung eines Studiums notwendig. Außerdem muss eine mehrjährige Tätigkeit in diesem Beruf vorgewiesen und eine Fachprüfung abgelegt werden.
Die Praxis wird in mindestens drei Jahren als Berufsanwärter:in bei einer*einem Steuerberater:in erlernt. Erst danach kann zur Fachprüfung angetreten werden. Nähere Informationen bietet die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer KSW.
Der Beruf Steuerberater:in unterliegt der Pflicht zur Weiterbildung. So gibt es auch unterschiedliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Rechtswissenschaften (Abgabenrecht, Steuerrecht, Finanzstrafrecht) aber auch in Buchführung und Buchhaltung.
Durch Gesetzesnovellierungen und den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist die Nachfrage nach qualifizierten Steuerberater:innen steigend.