Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 – Straßen und Brücken, Unterabteilung Brückenbau
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt für Bautechnik oder vergleichbare technische Ausbildung
- Erfahrung in der Planung, im Neubau und in der Erhaltung von Brücken
- Erfahrung in der Brückenprüfung
- Kenntnisse der Normen und RVS
- gute EDV-Kenntnisse
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“
Erwünscht:
- mehrjährige Erfahrung im Brückenbau als Projektleiter
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 4.107,78 in der Entlohnungsklasse 12, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 07. Jänner 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen.
Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.