Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 12 – Wasserwirtschaft / Unterabteilung Klagenfurt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium (Diplom-, Magister- oder Masterstudium) mit wasserwirtschaftlichen Ausbildungsschwerpunkten
- einschlägige Berufserfahrung in der Wasserwirtschaft
- sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office, GIS-Anwendungen)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ in Teilbeschäftigung (75 %)
Erwünscht:
- praktische Erfahrungen im Fachgebiet Schutzwasserwirtschaft / Hochwasserschutz: Planung, Projektleitung, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung, Bauleitung und Bauaufsicht
- praktische Erfahrung in der Anwendung hydraulischer und hydrologischer Modelle
- Kenntnisse in EU Richtlinien in der Wasserwirtschaft (Hochwasserrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie)
Tätigkeitsbeschreibung:
Amtssachverständigendienst im Flussbau (Wasserbautechnik), Projektleitung und -koordination von komplexen schutzwasserwirtschaftlichen Projekten mit Förderungsabwicklung (Beantragung, Finanzmanagement, Kostenkontrolle, Abrechnung); Bauherrenvertretung im Behördenverfahren; Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bau- und Planungsleistungen; Abstimmung und Präsentation der Projektergebnisse mit Finanzierungsstellen Bund und Land; Öffentlichkeitsarbeit für schutzwasserwirtschaftliche Projekte; Mitarbeit bei der Erstellung, Prüfung und Genehmigung von Gefahrenzonenplänen; Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz und Einsatzkräften; Gewässerzustandsaufsicht.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.671,55 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 14, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet in Teilbeschäftigung (75 %)
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 30. Dezember 2024 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.