Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege / Unterabteilung Pflegewesen / Sachgebiet Sachverständigenwesen
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- Abschluss einer einschlägigen Ausbildung im Gesundheits- oder Pflegebereich
- sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, Excel, Word)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“
Erwünscht:
- Abschluss einer einschlägigen Ausbildung in einer der folgenden Fachrichtungen:
- Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom)
- Gesundheits- und Pflegemanagement
- Pflegewissenschaften - Kenntnisse über die Versorgungsstrukturen im intra- und extramuralen Bereich (Schnittstellen)
- Kenntnisse über sonstige Hilfs- und Betreuungsangebote im extramuralen Bereich
- Kenntnisse in folgenden Rechtsmaterien:
- Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz
- Kärntner Heimgesetz
- Kärntner Heimverordnung
- Bundespflegegeldgesetz sowie Einstufungsverordnung zum Pflegegeld - Berufserfahrung im Pflegebereich
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, soziale Kompetenz, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative, Teamorientierung, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität, Stressresistenz, Lösungskompetenz, Interesse an der Befassung mit Rechtsmaterien, Weiterbildungsbereitschaft und strukturiertes Denken mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Begutachtungen im Rahmen des Casemanagements; Bearbeitung und fachliche Prüfung der Indikationserhebungen (GPS/klinischer Sozialdienst); Bearbeitung und fachliche Prüfung der Anträge für Übergangspflege und Langzeitpflege (PST 0-3); Erstellung von Prüfberichten; Vernetzung und fachlicher Austausch im interdisziplinärem Setting; Gespräche mit Antragstellern, betroffenen Angehörigen; Beratung und Information über alternative individuelle Versorgungsmöglichkeiten im niederschwelligen Bereich; Entwicklung und Evaluierung des Formularwesens (Indikationsliste); Erstellung von Statistiken.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von ca. € 3.275,-- in der Entlohnungsklasse 8, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 27. Jänner 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.