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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege / Unterabteilung Pflegewesen / Sachgebiet Sachverständigenwesen
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“

Erwünscht:

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, soziale Kompetenz, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative, Teamorientierung, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität, Stressresistenz, Lösungskompetenz, Interesse an der Befassung mit Rechtsmaterien, Weiterbildungsbereitschaft und strukturiertes Denken mitbringen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Begutachtungen im Rahmen des Casemanagements; Bearbeitung und fachliche Prüfung der Indikationserhebungen (GPS/klinischer Sozialdienst); Bearbeitung und fachliche Prüfung der Anträge für Übergangspflege und Langzeitpflege (PST 0-3); Erstellung von Prüfberichten; Vernetzung und fachlicher Austausch im interdisziplinärem Setting; Gespräche mit Antragstellern, betroffenen Angehörigen; Beratung und Information über alternative individuelle Versorgungsmöglichkeiten im niederschwelligen Bereich; Entwicklung und Evaluierung des Formularwesens (Indikationsliste); Erstellung von Statistiken.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von ca. € 3.275,-- in der Entlohnungsklasse 8, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.

Dienstverhältnis:

unbefristet

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.

Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“

    Klagenurt am Wörthersee
  • Vollzeit
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