Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium (Diplom-, Magister- oder Masterstudium) der Geisteswissenschaften oder eines technischen Studiums
- sehr gute Englischkenntnisse
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“ als Karenzvertretung im Bereich Projektmanagement und Marketing
Erwünscht:
- Erfahrung im Bereich Projektmanagement und -organisation
- ausgezeichnete Kenntnisse im Umgang mit Projektbudgets
- gute Kenntnisse der Kunst und Kultur Kärntens
- Kenntnisse zu supranationalen Institutionen wie der UNESCO
- weitere Fremdsprachenkenntnisse
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft zu regelmäßiger Kulturvermittlungstätigkeit an Wochenenden mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Konzeption und Durchführung von Sonderprojekten sowie Großprojekten; Marketing und Drittmittelakquise; Betreuung der Bereiche UNESCO und kulturelles Erbe und Begleitung diesbezüglicher Einreichungen; Betreuung des Feldes Baukultur und Erhaltung des baukulturellen Erbes; Entwurf und Umsetzung von Druckwerken der Abteilung.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von ca. € 4.467,-- in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristet als Karenzvertretung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 6. Februar 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.