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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination / Unterabteilung Nationalpark, Biosphärenpark und Naturparke
Dienstort: Großkirchheim

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“ als Karenzvertretung

Erwünscht:

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen Kollegialität, Teamfähigkeit, Flexibilität, Stressresistenz, Selbstverantwortung und selbstständiges Arbeiten, hohe soziale Kompetenz, Engagement und Leistungsbereitschaft, Offenheit gegenüber neuen Entwicklungen und eine hohe Identifikation mit der Nationalparkphilosophie mitbringen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von Projekten im Bereich Umweltbildung (Partnerschulkooperation, jährliches Kindergartenprogramm, Projektwochenangebote, usw.) in Abstimmung mit den Ranger:innen; Seminarorganisation und Abwicklung; diverse Kooperationen; Content für Social Media; Homepagepflege; Durchführung von Programmen und Betreuung von Schulgruppen; usw.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von ca. € 4.467,-- in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.

Dienstverhältnis:

befristet als Karenzvertretung

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.

Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“ als Karenzvertretung

Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“ als Karenzvertretung

    Großkirchheim
  • Vollzeit
  • befristet
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