Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion / Unterabteilung Amtswirtschaft, Amtsgebäudeorganisation und Beschaffungsmanagement – Sachgebiet Dienstkraftwagenbetrieb
Dienstort: Klagenurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- entsprechende berufliche Eignung
- Führerschein der Klasse B
Um die mit diesen Planstellen verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber:innen auch über soziales Engagement, zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zu Mehrarbeit, die Bereitschaft zur Dienstverrichtung an Wochenenden und außerhalb des Bundeslandes Kärnten, adäquates Auftreten und soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft zur einschlägigen beruflichen Weiterbildung aufweisen.
Eine Planstelle als Dienst-PKW-Fahrer:in
Erwünscht:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“, Mindestbruttoentgelt von € 2.642,03 in der Entlohnungsklasse 3, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 23. Dezember 2024 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 10 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.