Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, Unterabteilung Präsidialangelegenheit, Bereich Bürgerservice
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium (bevorzugt in sozialen Belangen, Kommunikation, Wirtschaft, Recht oder Management)
- EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office)
Eine Planstelle im „Höheren Dienst“
Erwünscht:
- Erfahrung im Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen
- Erfahrung im Umgang mit Menschen in besonderen Lebenssituationen
- Kenntnisse über die Kärntner Landesverwaltung
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können sollten die Bewerber:innen überdies eine hohe soziale Kompetenz, Belastungsfähigkeit, Kundenorientierung, soziale Kompetenz und Flexibilität in der Aufgabenausübung aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Das Bürgerservice beim Amt der Kärntner Landesregierung ist die erste Anlaufstelle und eine unbürokratische Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Landesverwaltung Kärnten. Beratungen werden u.a. zu folgenden Themenbereichen angeboten: Allgemeine Beratung zu Unterstützungen (z.B. Heizkostenunterstützung, Familienzuschuss, Wohnbeihilfe, …) und Förderungen (z.B. Wohnbau, Sanierung, Barrierefreiheit, …) des Landes Kärnten; Beratungen bei sozialer Notlage; Wohnungsangelegenheiten; Schulbelange (Bildung, Bildungsförderung, ...); Menschen mit Behinderung; Frauen und Kultur; Psychosoziale/Psychologische Beratung; Gesundheits-/Pflegewesen; Soziales (Kinder und Jugendliche); Jobangelegenheiten; Gemeindegebührenabgaben; Corona, Krisen usw.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- odie Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 6. März 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.