Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 12 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung Schutzwasserwirtschaft und öffentliches Wassergut
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium (Master-, Magister- oder Diplomstudium) mit wasserwirtschaftlichen Ausbildungsschwerpunkten
- sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office, GIS Anwendungen)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ als Karenzvertretung
Erwünscht:
- praktische Erfahrungen im Fachgebiet Schutzwasserwirtschaft / Hochwasserschutz (Planung, Umsetzung usw.)
- praktische Erfahrung in der Anwendung hydraulischer und hydrologischer Modelle
- Kenntnisse im Bereich EU Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie
- ökologische und naturschutzfachliche Kenntnisse
- Kenntnisse im Bereich Feststoffmanagement
- Grundkenntnisse in der Raumplanung
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber:innen überdies Team-, Kommunikations-, Koordinations- und Organisationsfähigkeiten aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Abwicklung der EU-Hochwasserrichtlinie (Umsetzung); Wasserrahmenrichtlinie (Mitwirkung bei der Umsetzung); Abwicklung des GAP Strategieplans 2023 – 2027 (Förderabwicklung); fachliche Betreuung des Themas Hangwasserprozesse; Gewässerpflege / Instandhaltung; Förderungsanträge und Projektprüfung im Wasserbau; Förderungsanträge UFG (Umweltförderungsgesetz); strategische schutzwasserwirtschaftliche Planung an Oberflächengewässern.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristet als Karenzvertretung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 28. Februar 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.