Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Bildungsdirektion Kärnten
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium (mindestens Master) im Bereich Kommunikation oder vergleichbar
- mehrjährige Erfahrung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung oder Kundenservice
- sicherer Umgang mit IT-Anwendungen (Office, Web-Services, Datenbanken)
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Serviceorientierung und Teamgeist mitbringen.
Stabsstelle Kommunikation und Schulpartnerschaft als Karenzvertretung
Tätigkeitsbeschreibung:
In dieser vielseitigen Position unterstützen Sie die Bildungsdirektion in unterschiedlichen Bereichen:
- Öffentlichkeitsarbeit - Erscheinungsbild der Bildungsdirektion: Inhaltliche Konzeption, Koordination und redaktionelle Betreuung von Web-Services (Homepage, Intranet, Infomailing) in Zusammenarbeit mit der IT und dem Büro der Bildungsdirektorin.
- Informations- und Auskunftsmanagement: Erteilung von Auskünften zu Bildungs- und Schulfragen sowie allgemeinen schulrechtlichen Themen, Medienauskünfte.
- Versand von Informationsmaterial: Organisation und Abwicklung von Versandtätigkeiten in Kooperation mit der Kanzlei.
- Servicestelle für Schüler:innenvertretung und Schulpartnerschaft: Koordination von Rundschreiben, Terminen und Anfragen in Zusammenarbeit mit der Büroleitung.
- Beratungs- und Supportleistungen
- Bürger:innenservice: First-Level-Support für Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bildungsdirektion.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Fachexpert:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 5.211,47 in der Entlohnungsklasse 15, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristet als Karenzvertetung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 10. März 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.