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Arbeitgeber:  Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Prävention und Suchtkoordination

Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“

Erwünscht:

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine hohe Leistungsbereitschaft, Freude an selbstständiger Arbeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, ein selbstsicheres Auftreten, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeiten sowie Bereitschaft zur Fortbildung mitbringen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Teamleitung und Teamentwicklung Sachgebiet Suchtprävention; Strategische Planung suchtpräventiver Maßnahmen in Kärnten; Planung und Durchführung von suchtpräventiven Veranstaltungen; Schulung von Multiplikator:innen; Abhalten von Workshops für Pädagog:innen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; Koordination und Betreuung suchtpräventiver Programme; Beratung und Coaching bei Drogen-Anlassfällen; Vernetzung und Teilnahme an Arbeitssitzungen/Schnittstellenmanagement; Planung und Umsetzung von Projekten; Erarbeitung fachspezifischer Texte und Handlungsleitfäden; Vernetzung und Qualitätssicherung; Vertretung der Angebote und Aktivitäten „nach außen"; aktive Öffentlichkeitsarbeit.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.

Dienstverhältnis:

unbefristet

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.

Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Klagenfurt am Wörthersee, am 19. Februar 2025

Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“

Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“

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