Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Prävention und Suchtkoordination
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium als Klinische- und/oder Gesundheitspsycholog:in mit Eintragung in die Liste des Bundesministeriums
- Erfahrung in Projektentwicklung und –management
- fachspezifisches Wissen zu Sucht und Suchtvorbeugung
- praktische Erfahrung im Organisieren und Abhalten von Seminaren und Vorträgen
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“
Erwünscht:
- Erfahrung in der Umsetzung präventiver Maßnahmen: Kenntnisse über die suchtspezifische
- Betreuung in Kärnten, Erfahrung in Konzeptentwicklung, Strategieplanung und Koordination suchtpräventiver Maßnahmen, Erfahrung in der Kooperation mit Systempartnern (Schule, Jugendhilfe etc.), Erfahrung im Bereich Beratung und Coaching
- mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich der Prävention und/oder Suchtvorbeugung
- mehrjährige Erfahrung in der Leitung und Entwicklung von Teams
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine hohe Leistungsbereitschaft, Freude an selbstständiger Arbeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, ein selbstsicheres Auftreten, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeiten sowie Bereitschaft zur Fortbildung mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Teamleitung und Teamentwicklung Sachgebiet Suchtprävention; Strategische Planung suchtpräventiver Maßnahmen in Kärnten; Planung und Durchführung von suchtpräventiven Veranstaltungen; Schulung von Multiplikator:innen; Abhalten von Workshops für Pädagog:innen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; Koordination und Betreuung suchtpräventiver Programme; Beratung und Coaching bei Drogen-Anlassfällen; Vernetzung und Teilnahme an Arbeitssitzungen/Schnittstellenmanagement; Planung und Umsetzung von Projekten; Erarbeitung fachspezifischer Texte und Handlungsleitfäden; Vernetzung und Qualitätssicherung; Vertretung der Angebote und Aktivitäten „nach außen"; aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 21. März 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 19. Februar 2025