Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt
Dienstort: Völkermarkt
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung (bevorzugt Handelsakademie)
- Erfahrungen im Rechnungswesen
- sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, Excel, Word)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ im Bereich der Bezirkskasse
Erwünscht:
- Abschluss einer einschlägigen Ausbildung in der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Public Management oder Buchhaltung
- SAP-Kenntnisse
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, soziale Kompetenz, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative, Teamorientierung, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität, Stressresistenz, Digitalisierungsoffenheit, Lösungskompetenz, Interesse an der Befassung mit Rechtsmaterien, Weiterbildungsbereitschaft und strukturiertes Denken mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Fachliche Angelegenheiten der Bezirkskasse unter Einschluss aller zugehörigen Aufgabenstellungen. Buchhaltertätigkeit im SAP sowie Zuordnung der jeweiligen Geschäftsfälle. Überprüfung der Anordnungen an die Bezirkskasse, Erstellung von Zahlungs- und Verrechnungsaufträgen, inklusive Kontierungsprüfung, Kreditorenkontenanlage, Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Überwachung der Sach–, Debitoren- und Kreditorenkonten sowie das Mahnwesen. Auswertungen der Referate iVm Abstimmung der offenen Gebarungsfälle. Gesamte Inventar- und Materialverwaltung, Verbuchung und Aktivierung des angeschafften Inventars, Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen nach den Grundsätzen des Internen Kontrollsystems (IKS). Kassiervertretungstätigkeiten, Budgetangelegenheiten der Verwaltungsdirektion – Verbuchung, Auswertungen, Mitarbeit in der Budgeterstellung.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.275,21 in der Entlohnungsklasse 8, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 27. Februar 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.