Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 – Standort, Raumordnung und Energie, Unterabteilung Rechtliche Raumordnung, Sachgebiet KAGIS
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- gute EDV-Kenntnisse (MS Office auf ECDL-Niveau)
- vertiefende EDV-Kenntnisse im Bereich geographischer Informationssysteme
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ in Teilbeschäftigung (50 %)
Erwünscht:
- Ausbildung zum/zur Vermessungstechniker:in oder Bachelor-Studium Geographie oder vergleichbare Ausbildungen
- Fähigkeit zur Arbeit mit unterschiedlichen Datenbanksystemen und deren Weiterentwicklung
- Verständnis im Umgang mit räumlichen Daten sowie grundlegende Fähigkeiten in der Auswertung von Statistikdaten zur Lösung raumordnungsspezifischer Fragestellungen
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen weiters Koordinationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Aufgaben im Bereich des Raumordnungskatasters und in Zusammenhang mit KAGIS: Evidenzhaltung des Raumordnungskatasters in analoger und digitaler Form in Bezug auf analoge und digitale Planungsunterlagen sowie Rechtsakte; Erstellung von Karten und Plänen im Bereich der Raumordnung; Unterstützung der Kärntner Gemeinden hinsichtlich der Beschaffung und Aktualisierung von Geodatenbeständen in deren Wirkungsbereich; Teilnahme und Organisation von Veranstaltungen und Besprechungen sowie deren Dokumentation; Betreuung von Berufs- und Ferialpraktikanten hinsichtlich der Abwicklung von Teilprojekten und allgemeinen Verwaltungsaufgaben; Beschaffung, Bearbeitung und Archivierung von geographischen und statistischen Daten; Operatives Datenmanagement und Datenanalyse im Zuge der Behandlung von raumordnungsspezifischen Fragestellungen; Aktualisierung und Weiterentwicklung der KAGIS Online Dienste im Inter- und Intranet im Bereich der Fachschale Raumordnung; Mitwirkung bei der Abwicklung der Förderung der Digitalisierung von Flächenwidmungsplänen und Örtlichen Entwicklungskonzepten im Rahmen des Förderprogramms "Aktion Örtliche Raumplanung"; Aufbereitung und Weitergabe von Fachinformationen sowie Geobasis und –Fachdaten für die Kärntner Gemeinden, Bürger und im Rahmen der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet in Teilbeschäftigung (50 %)
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 3. März 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.