Swipe

Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft Hermagor
Dienstort: Hermagor

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ als Karenzvertretung

Erwünscht:

 

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen überdies eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative, Teamorientierung, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Lern- und Weiterbildungsbereitschaft sowie soziale Kompetenz im Umgang mit Kundinnen und Kunden mitbringen.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.275,21 in der Entlohnungsklasse 8, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Einstufung kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.

Dienstverhältnis:

als Karenzvertretung

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.

Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ als Karenzvertretung

Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ als Karenzvertretung

footer region background