Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität / Unterabteilung Verkehrsplanung
Dienstort: Klagenurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium im Bereich der Geoinformation, Vermessungswesen oder Verkehrstelematik oder ein vergleichbares Hochschulstudium
- Fachkenntnisse im Bereich der Geographischen Informationssysteme
- sehr gute EDV-Kenntnisse
- ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ für den Aufgabenbereich Informationstechnologie Verkehr und Straße
Erwünscht:
- Fachkenntnisse zur Graphenintegrationsplattform Österreich GIP
- Anwenderkenntnisse (z.B. ArcGIS oder QGIS)
- Programmierkenntnisse in Python, SQL und FME
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sind eine hohe Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Eigenständigkeit erforderlich.
Tätigkeitsbeschreibung:
Anwendungen im Bereich IT-Straße und Verkehr im KAGIS; Arbeiten in der GIP; Mitarbeit in bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppen zum Thema Straße und Verkehr; Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen und Schulungen; Unterstützung der Fachbereiche im Bereich Straße und Verkehr mittels GIS Technologie; allgemein gilt: Intensiver und ständige Kommunikation / Information mit angrenzenden Fachbereichen, insbesondere Verkehrsplanung, Lärmschutz, Straßenbau, Straßenprojektierung, Verkehrsrecht, Sondertransporte, LaDion-EDV, Statistik, Bezirkshauptmannschaften, usw.; Entwicklung und Umsetzung von C-ITS Technologien.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.324,62 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können und diese
- und diese bis spätestens 23. Dezember 2024 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.