Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Unterabteilung Naturschutz
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium der Biologie
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“ in Teilbeschäftigung (50 %)
Erwünscht:
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Programme) sowie gute GIS-Kenntnisse
- ausgezeichnete zoologische und botanische Artenkenntnisse
- Vertrautheit mit den neuesten wissenschaftlichen Methoden im Zusammenhang mit der Erhebung, des Monitorings, der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen von Arten und Lebensräumen
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber:innen Bürger:innenfreundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Eigenständigkeit mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Das Arbeitsfeld umfasst insbesondere sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Naturschutzarbeit in Kärnten. In erster Linie zählt dazu der Sachverständigendienst in Behördenverfahren, die Schutzgebiets- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstellung und Evidenthaltung des Naturinventars, methodische Entwicklung und praktische Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen; Tätigkeiten zum Zwecke der Naturvermittlung (Servicierung Webpage, Beiträge für Printmedien, Information naturinteressierter Bürger:innen etc.); Beratung von Grundeigentümer:innen, Bewirtschafter:innen und sonstiger Berechtigter bei naturschutzrelevanten Vorhaben im Vorfeld von Behördenverfahren; Vorbereitung und Umsetzung von Vertragsnaturschutzvereinbarungen; Materienbezogene Teilnahme / Mitarbeit in Arbeitsgruppen – auf Landes- und Bundesebene inklusive internationale Naturschutzangelegenheiten.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet in Teilbeschäftigung (50 %)
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 4. April 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 12. März 2025