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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Musikschulen des Landes Kärnten

Dienstort: Kärntenweit

Bei den Musikschulen des Landes Kärnten gelangen für das Schuljahr 2025/2026 folgende Planstellen zur Besetzung:

Eingeladen zu einem Vorspiel (Probespiel mit Lehrauftritt) vor der Einstellungskommission werden Bewerber:innen, die a) den Abschluss eines Studiums der Instrumental(Gesangs-)pädagogik (mindestens Bakkalaureat) in den angeführten Fächern oder b) den Abschluss eines Lehrgangs für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP) oder eines Lehrgangs für Volksmusik (Lehrbefähigung) in den angeführten Fächern oder den Nachweis einer Diplomprüfung und den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch ein Vorspiel und zwei Probelektionen vor der Einstellungskommission nachweisen.

Sechs Planstellen (davon eine Karenzvertretung) für sechs teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern

Entlohnung/Einstufung:

In der Modellfunktion „Pädagog:innen“ in der Entlohnungsklasse 11 gemäß Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F..

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, bzw. interne Bewerber:innen, die sich bereits arbeitsrechtlich in einem zu Vertretungszwecken fünfjährigen befristeten Dienstverhältnis befinden, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) bei Karenzvertretungen nicht einzubeziehen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Klagenfurt am Wörthersee, am 11. März 2025

Sechs Planstellen (davon eine Karenzvertretung) für sechs teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern

Sechs Planstellen (davon eine Karenzvertretung) für sechs teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern

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