Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Musikschulen des Landes Kärnten
Dienstort: Kärntenweit
Bei den Musikschulen des Landes Kärnten gelangen für das Schuljahr 2025/2026 folgende Planstellen zur Besetzung:
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Oboe und Elementare Musikpädagogik an der Musikschule 11 - Villach (Beschäftigungsausmaß 50 % = Lehrverpflichtung 12,5 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Querflöte an der Musikschule 15 - Feldkirchen - Patergassen (Beschäftigungsausmaß 52 % = Lehrverpflichtung 13 Wochenstunden).
- Eine Planstelle (Karenzvertretung) für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Tiefes Blech (Tuba, Tenorhorn/Euphonium, Posaune) an der Musikschulen 27 – Lavamünd – St. Andrä/Lavanttal – St. Georgen/Lavanttal – St. Paul/ Lavanttal (Beschäftigungsausmaß 78 % = Lehrverpflichtung 19,5 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Tiefes Blech (Posaune, Tenorhorn/ Euphonium, Tuba) an der Musikschule 22 – Brückl – Guttaring – Magdalensberg – Maria Saal (Beschäftigungsausmaß 50 % = Lehrverpflichtung 12,5 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Blockflöte an der Musikschule 04 - Dellach/Drau - Greifenburg und an der Musikschule 08 - Baldramsdorf - Spittal/Drau (Beschäftigungsausmaß 50 % = Lehrverpflichtung 12,5 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Elementare Musikpädagogik an der Musikschule 28 – Slowenische Musikschule/Slovenska Glasbena šola (Beschäftigungsausmaß 48 % = Lehrverpflichtung 12 Wochenstunden).
Eingeladen zu einem Vorspiel (Probespiel mit Lehrauftritt) vor der Einstellungskommission werden Bewerber:innen, die a) den Abschluss eines Studiums der Instrumental(Gesangs-)pädagogik (mindestens Bakkalaureat) in den angeführten Fächern oder b) den Abschluss eines Lehrgangs für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP) oder eines Lehrgangs für Volksmusik (Lehrbefähigung) in den angeführten Fächern oder den Nachweis einer Diplomprüfung und den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch ein Vorspiel und zwei Probelektionen vor der Einstellungskommission nachweisen.
Sechs Planstellen (davon eine Karenzvertretung) für sechs teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern
Entlohnung/Einstufung:
In der Modellfunktion „Pädagog:innen“ in der Entlohnungsklasse 11 gemäß Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F..
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- diese die Ausschreibungskriterien erfüllen und mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird
- sämtliche Bewerber:innen: Nachweis des Führerscheines der Klasse B,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, und die Bewerbungen
- bis spätestens 11. April 2025 beim Amt der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, bzw. interne Bewerber:innen, die sich bereits arbeitsrechtlich in einem zu Vertretungszwecken fünfjährigen befristeten Dienstverhältnis befinden, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) bei Karenzvertretungen nicht einzubeziehen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 11. März 2025